Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Mieter des Fahrzeugs muss mindestens 21 Jahre alt sein, die praktischen Prüfungen bestanden haben und im Besitz eines gültigen Führerausweises sein. Drittfahrten sind durch den Mieter bei Vertragsabschluss zu nennen, es gelten die gleichen Allgemeinen Geschäftsbestimmungen.

Reservierung:

Reservierungen sind schriftlich mittels Reservierungs-Anfrageformular, telefonisch oder per E-Mail möglich. Eine Reservierungsbestätigung erhalten Sie per E-Mail oder SMS. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Reservierung 20 % (mindestens CHF 100.00) des Mietpreises anzuzahlen. Die Rental GmbH muss mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn schriftlich kontaktiert werden, falls die Reservierung nicht eingehalten werden kann, in diesem Fall wird die geleistete Anzahlung zurücküberwiesen. Wird die Reservierung später als 48 Stunden vor Mietbeginn annulliert, wird dem Mieter 20 % des Mietpreises verrechnet. Annulliert der Mieter die Reservierung in weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder erscheint bei Mietbeginn nicht, so behält sich die Rental GmbH vor, dem Mieter den gesamten Mietbetrag in Rechnung zu stellen. Der Vermieter behält sich vor, bei schlechtem Wetter, dem Mieter das Fahrzeug nicht auszuhändigen und einen neuen Termin zu vereinbaren.

Haftungsabschluss: 

Der Vermieter schließt jegliche Art von Haftung aus. Die M&M Rental GmbH haftet nicht für die Verkehrsübertretungen des Mieters. Alle Kosten werden auf den Mieter überwälzt. Sie sind verpflichtet, unsere Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung der Geldstrafen und Gebühren zu zahlen.

Versicherung: 

Alle Fahrzeuge der Rental GmbH sind Vollkasko versichert. Die Versicherung ist im Mietpreis inbegriffen. Der Selbstbehalt
beträgt CHF 7’000.00. Nicht versichert sind Schäden an Motor, Getriebe, Felgen, Pneus (übermäßiger Verschleiss) und Schäden im Inneren des Fahrzeugs, diese Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Im Schadensfall muss der Selbstbehalt sofort in bar bezahlt werden.
Schäden bis zu dieser Summe gehen immer zu Lasten des Mieters.

Nicht versichert sind:

Schäden am Fahrzeug, an Felgen und Pneus, Motor- und Getriebeschäden sowie auch mechanische und elektronische Schäden etc., welche durch nicht ordnungsgemässes Fahren entstanden sind (deaktivieren ESP). Für Unfälle bzw. Schäden, welche durch Grobfahrlässigkeit wie Regen, Schneefall, Eisglätte, Hagel, zu nahes Auffahren etc. verursacht werden, haftet der Mieter. Alkohol trinken vor oder während der Mietzeit ist verboten. Schäden infolge Trunkenheit am Steuer (0,5 Promille sowie 0,0 Promille bei Neulenkern) sind nicht versichert und werden vollständig vom Mieter übernommen. Die sowie die Kosten der Selbstbehalt werden verrechnet und sind sofort durch die Hinterlegung des Betrags bei dem Vermieter zu begleichen.

Übergabe/Rückgabe: 

Das Fahrzeug wird an der Frachtstrasse Operation Center 4 in 8058 Kloten übergeben und zurückgenommen. Bei der Übergabe und Rückgabe wird im Mietvertrag ein Protokoll über den Zustand des Fahrzeuges geführt. Das Mietfahrzeug wird bei der Übergabe mit Bleifrei 98 bzw. V-Power vollgetankt und ist auch so, vom Mieter vollgetankt in Zürich, zurückzugeben (die Tankbelege sind mitzubringen!). Wenn Sie das Fahrzeug nicht mit der gleichen Tankfüllmenge zurückgeben, müssen Sie für die verbrauchte Kraftstoffmenge aufkommen und es sind zusätzlich CHF 20.- Umtriebsentschädigung geschuldet.

Kosten  beim Zahlungsverzug:

Bearbeitungsgebühr (frühestens ab Tag 70 nach Rechnungsdatum, bei Übergabe an Inkassodienstleister) abhängig von der Forderungshöhe, Maximalbetrag in CHF: 50 (bis 20); 70 (bis 50); 100 (bis 100); 120 (bis 150); 149 (bis 250); 195 (bis 500); 308 (bis 1/500); 448 (bis 3 1000); 1’100 (bis 10’000); 1’510 (bis 20 1000); 6 % der Forderung einer verbotenen Nutzung:

Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

1. Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, Fahrzeugtests und zur Fahrschulung. Das Ausschalten des ESP, eines Rennstarts (Launch Control) ausüben, driften, rasen bzw. Rennen zu fahren ist ausdrücklich verboten.

2. Für den Transport von Waren oder Personen gegen Entgelt.

3. Um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen, da es sich beim Mietfahrzeug nicht um ein dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt.

4. In überladenem Zustand, dh mit einer Personenzahl bzw. Eine Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt.

5. Zur Förderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe.

6. Zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe
bedroht sind.

7. Zur Weitervermietung.

Nach Rückgabe des Fahrzeugs wird die Fahrt am Computer ausgelesen, der Mieter haftet für alle fälligen Schäden. Die Rental GmbH kann während der Mietzeit den Standort des Fahrzeugs abrufen und im Notfall das Fahrzeug fern abschalten. Ebenso ist es verboten, das Parken in engen Parkplätzen und Tiefgaragen sowie das Essen, Trinken und Rauchen im Mietfahrzeug. Das Konsumieren von Alkohol und anderen Betäubungsmitteln ist vor und während der Mietzeit strengstens verboten, Schäden infolge Trunkenheit am Steuer (0,5 Promille sowie 0,0 Promille bei Neulenkern) sind nicht versichert und werden vollständig vom Mieter übernommen. Das Fahrzeug darf ausschließlich in der Schweiz gefahren werden, Auslandfahrten sind verboten!

Vertragsverletzung:

Bei Vertragsverstoss erhebt die Rental GmbH eine Strafgebühr von mind. CHF 1000.- zu Folge.